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Leistungsbeurteilung unserer Schule

+++ zur Information für Eltern und Schüler +++


 

  •  Unterrichtsarbeit
     (SCHUG § 17)

Jede Lehrerin und jeder Lehrer sind eigenständig verantwortlich für ihre Unterrichtsarbeit, deren Grundlage der Lehrplan ist. Die Unterrichtsarbeit wird durch Hausübungen ergänzt.

  •  Leistungsbeurteilung
     (SCHUG § 18)

Die Leistungsbeurteilung setzt sich zusammen aus: Mitarbeit sowie mündlichen, schriftlichen und praktischen Leistungsfeststellungen. In den einzelnen Unterrichtsgegenständen beurteilen alle Lehrerinnen und Lehrer die Leistung der Schülerinnen und Schüler nach einheitlichen, gemeinsam vereinbarten fachlichen Kriterien. Die Details werden den Schülerinnen und Schülern in jedem Unterrichtsgegenstand mitgeteilt.

  •  Information der Eltern
     (SCHUG § 19)

  1. Schulnachricht

  2. Sprechstunden

  3. 2 Sprechtage

  4. bei besonderem Leistungsabfall "Frühwarnsystem"
    im 2. Semester

  •  Leistungsbeurteilung für     eine Schulstufe
     (SCHUG § 20)

Alle im Unterricht erbrachten Leistungen!

Zuletzt erbrachter Leistungsstand ist wichtig!

  •  Formen der   Leistungsfeststellung

  1. Mitarbeit im Unterricht

  2. Sachkompetenz

mündliche Prüfungen

Schularbeiten

schriftliche Überprüfungen

besondere praktische Leistungsfeststellungen

  1. Soziale Kompetenz - selbstständiges Arbeiten

    


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